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Allgemeine Auftragsbedingungen

 

Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Wird die tatsächlich gefahrene Strecke, aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse überschritten, so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden die Mehrstunden laut Angebot verrechnet..

Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.

Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein.

Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden. Firma Ofner haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden.

Zahlungsbedingungen im Bus Anmietverkehr

 

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu bezahlen. Bei erstmaliger Geschäftsbeziehung obliegt es der Fa. OFNER ob sie eine Anzahlung verlangt oder nicht. Wird diese nicht rechtzeitig, 3 Tage vor Fahrtantritt auf dem Konto des Busunternehmers gutgeschrieben, so kann Fa. Ofner vom Vertrag zurücktreten. Sich daraus ergebende Mehrkosten und Aufwendungen hat der Besteller selbst zu tragen.

Zahlungsverzug und Mahnspesen

 

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Mahnspesen von €  30,-- in Rechnung gestellt. Wir sind Rechtsschutz versichert und alle nicht zweifach gemahnte Außenstände werden über ein Inkasso-Büro eingefordert.

Stornobedingungen im Bus-Anmietverkehr

 

Stornierungen sind immer eine unangenehme Arbeit. Leider kommen sie im Geschäftsleben vor und es bedarf einer Regelung. Neben der Bearbeitung kann es auch zu erheblichen Kosten für das Unternehmen OFNER kommen. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Unser Geschäft ist sehr abhängig von Saisonen, daher unterscheiden wir zwischen Neben- und Hauptsaison.

Hauptsaison ist:  Samstag,  Sonntag, Feiertage, Tage zwischen den Feiertagen und die Monate Mai, Juni, bis 15. Juli, September, Oktober, bis 15. November.

  • 14 Tage vor Abfahrtstag kostenlos
  • 14 bis 7 Tage vor Abfahrtstag 50%
  • 7 bis 1 Tag vor Abfahrtstag 70 %
  • Am gleichen Tag / No Show 100 %

Nebensaison sind vor allem Wochentag und die restliche Zeit

  • 7 Tage vor Abfahrtstag kostenlos
  • 7 - 1 Tage vor Abfahrtstag 50%
  • Am gleichen Tag / No Show 70 %

Wetterbedingte Tages-Ausflugsfahrten wie Schulausflüge können 3 Tage vor Fahrtbeginn kostenlos storniert werden.

Corona bedingte Fahrtstornierungen sind kostenlos.

Storno-Rechnungen enthalten keine MwSt.

Gerichtsstand ist Graz, überarbeitet Dez. 2021.