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Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten im Privaten Autobusgewerbe

 

LENKZEIT: die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert

  • täglich max. 9 Stunden 2x wöchentlich auf 10 Stunden möglich
  • wöchentlich: max. 56 Stunden
  • 90 Stunden in 2 Wochen

EINSATZZEIT: die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist

  • täglich: max. 13 Stunden
  • Verlängerung auf 15 Stunden möglich – siehe Ruhezeit 2x wöchentlich auf 10 Stunden möglich

LENKPAUSEN:

  • Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden

TÄGLICHE RUHEZEIT:

  • tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrerbetrieb
    Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden
  • Geteilte Ruhezeit: Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
    Erster Teil mind. 3 Stunden
    Zweiter Teil mind. 9 Stunden
  • Reduzierte Ruhezeit: 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
    Keine Ausgleichspflicht mehr!
    9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
  • Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb
    11 Stunden innerhalb 24 Stunden
    3x pro Woche mind. 9 Stunden

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:

  • Regelmäßige Ruhezeit: ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
  • Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit
    Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
    Zwei regelmäßige wöchtentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
    Eine regelmäßige wöchtentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
    Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
  • Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7 Tag frei sein.

WÖCHENTLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT:

  • Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
  • Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
  • Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden

NACHTARBEIT:

Im Zeitraum von 0 – 5 Uhr stehen dem Buslenker 100 % Nachtzuschläge zu!

MITFÜHRPFLICHTEN:

Schaublätter/ Fahrerkarte: Schaublätter des laufenden Tages und der letzten 28 Kalendertage sind vom Buslenker mitzuführen!

FAHRTENSCHREIBER:

Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.

Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007

Ofner Bus - Taxi - Limouse hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!